Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte“ Zwecke der Abgabenordnung. Er erstrebt, unterstützt und betreibt die Förderung des Kleingartenwesens und die Schaffung von Anlagen, die der Allgemeinheit dienen.
Ziele sind die Wahrung und Verwirklichung der Nutzung der Kleingärten durch seine Mitglieder laut Bundeskleingartengesetz.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Verein dürfen nur für satzungsgemäße Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person wird durch Ausgaben die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.