Beendigung des Pachtverhältnisses


Gartenfreunde die den Verkauf ihres Kleingartens beabsichtigen, informieren bitte sofort den Vorstand und benennen ggf. Kaufinteressenten.

Grundsätzlich muss die Gartenrechnung bezahlt sein und eine schriftliche Kündigung vorliegen! Der Garten ist ohne Schrott und kultiviert vorzustellen!

Vor dem Verkauf ist der Interessent dem Vorstand vorzustellen!

Es erfolgt eine Begehung im Beisein eines Vorstandes!

Bei manchen Gärten ist Grundsteuer B an die Stadt fällig!

(Überdachte Fläche nach Anbauten größer als das Bundeskleingartengesetz erlaubt)

Notwendige Formulare für Kündigung, Kaufvertrag sowie Aufnahmeantrag für einen Bewerber erhalten Sie vom Vorstand.

Über die Aufnahme des neuen Bewerbers in unseren Gartenverein und über die Vergabe des Kleingartens entscheidet der Vorstand.